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Ansicht Rathaus Eimendingen
GER, Fototour, GVV Vorderes Kandertal, Eimeldingen, 03.10.2023

Wahlen

Bundestagswahl am 23.02.2025

Am Sonntag, 23.02.2025 findet die Bundestagswahl statt

Wahlberechtigte können die Unterlagen für eine Briefwahl beantragen und diese dann ausgefüllt per Post ans Wahlamt schicken.

Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein.

Diesen konnten Sie nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung bis zum 19.02.2025 (11:00 Uhr) unter folgendem Link beantragen!

Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 2. Februar 2025 von den Gemeindebehörden verschickt. Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck zur Beantragung der Briefwahl, den Sie ausgefüllt zurücksenden können. Dann erhalten Sie die Briefwahlunterlagen per Post. Diese bestehen aus einem Wahlschein, einem amtlichen Stimmzettel, einem amtlichen Stimmzettelumschlag, einem amtlichen Wahlbriefumschlag und einem Merkblatt.

Ihre Gemeindeverwaltung

Bürgermeisterwahl am 01.12.2024 in Eimeldingen

Am Sonntag, 01.12.2024 findet die Bürgermeistwahl in Eimeldingen statt

Was sind die Aufgaben des Gemeindeoberhaupts?
Der Bürgermeister als Gemeindeoberhaupt vereinigt in seiner Position gleichzeitig drei Funktionen:

  • den stimmberechtigten Vorsitz des Gemeinderats und seiner Ausschüsse,
  • die Leitung der Gemeindeverwaltung,
  • die Repräsentation und Rechtsvertretung der Gemeinde.

Direktwahl durch die Bürgerinnen und Bürger
Das Gemeindeoberhaupt wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Dies eröffnet zum einen Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerschaft und stärkt zum anderen die Position der gewählten Person. Die Wahl folgt den Grundsätzen der Mehrheitswahl.

Das aktive Wahlrecht
Das aktive Wahlrecht ist das Recht, sich an der Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen. Bei kommunalen Wahlen sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie Unionsbürger wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag

  • 16 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten den Hauptwohnsitz in der Kommune haben oder sich am Wahltag seit mindestens drei Monaten im Gebiet der Gemeinde aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • im Wählerverzeichnis der Kommune geführt sind.

Personen sind vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn sie das Wahlrecht infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland verloren haben.

In das Wählerverzeichnis werden nur wahlberechtigte Personen eingetragen. Das Wählerverzeichnis ermöglicht die Kontrolle, dass nur Wahlberechtigte wählen und dass jede bzw. jeder nur einmal wählt. Die Daten für das Wählerverzeichnis stammen aus den Daten der Meldebehörde. Wahlberechtigte werden automatisch in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen – es sei denn, sie sind erst kürzlich eingebürgert worden oder europäische Staatsbürger. In diesem Fall muss sich die Person auf eigene Initiative bei der Gemeinde melden und einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Dies gilt auch für wohnsitzlose Personen, die sich am Wahltag seit mindestens drei Monaten im Gebiet der Gemeinde aufhalten.

Der Internetwahlschein ist ab dem 29.10.2024 aktiviert und kann bis 27.11.2024 12:00Uhr online beantragt werden. 

Kommunalwahl 2024

Kommunal- & Europawahlen am Sonntag, 09.06.2024 in Baden-Württemberg

Im Jahr 2024 stehen wie alle 5 Jahre sowohl die Wahl des Europäischen Parlaments als auch die Kommunalwahlen (Kreistag, Gemeinderat, Ortschaftsrat) an.

Wer wird gewählt?

Bei der Kommunalwahl wählen die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger:

Ortschaftsräte: Die Mitglieder der Ortschaftsräte werden nach dem gleichen Verfahren gewählt wie die Mitglieder der Gemeinderäte.

Kreistagswahlen: Für die Kreistagswahlen ist der Landkreis in Wahlkreise eingeteilt. Die Wahlberechtigten haben in ihrem Wahlkreis so viele Stimmen, wie Kreisrätinnen und Kreisräte im Wahlkreis zu wählen sind.

Wer darf gewählt werden? 

Wählbar sind alle Deutschen und EU-Bürger:innen der jeweiligen Kommune, die das 16. Lebensjahr vollendet haben (passives Wahlrecht) und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen wurden.

Wer darf wählen? 

Das aktive Wahlrecht haben alle Deutschen und EU-Bürger:innen, die das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten den Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben. Wohnungslose Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einer Gemeinde oder einem Landkreis haben, dürfen ebenfalls wählen.

 

Der Wähler konnte über den Link auf der Homepage der Gemeinde oder den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung einen Wahlschein über das Internet beantragen.

Europawahl

Bei der Europawahl wählen wahlberechtigte EU-Bürgerinnen und Bürger die Abgeordneten des Europäischen Parlaments (EP).

Landtagswahl 2021

Landtagswahl Baden-Württemberg

  • Internetseite des Innenministeriums: Landtagswahlen
  • Landeszentrale für politische Bildung: Landtagswahlen
    Hier ist unter anderem die Broschüre „Einfach wählen gehen“ (in leichter Sprache) veröffentlicht.

Allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen sind die Grundvoraussetzung jeder Demokratie.
Bei der Landtagswahl haben Sie mit Ihren Stimmen die Gelegenheit, sich aktiv am politischen Willensbildungsprozess zu beteiligen.
An diesem Tag wählen Sie als Bürgerin oder Bürger von Baden-Württemberg die Mitglieder des Landtags von Baden-Württemberg und entscheiden somit darüber,

  • welche Parteien im neuen Landtag vertreten sind,
  • wie viele Parlamentssitze die Parteien erhalten und
  • welche Abgeordneten in den Landtag einziehen.

Die Wahlperiode des am 14. März 2021 gewählten 17. Landtags von Baden-Württemberg endet regulär am 30. April 2026.
Die Neuwahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg muss vor Ablauf dieser Wahlperiode stattfinden.

Bundestagswahlen

Ergebnis der Bundestagswahl 2021 in der Gemeinde Eimeldingen

Ergebnis der Bundestagswahl 2017 in Eimeldingen