Bodenrichtwerte

Ermittlung der Bodenrichtwerte BauGB zum 01.01.2023
-Gemarkung Eimeldingen

Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Weil am Rhein hat gemäß § 196 Abs. 1-3 des BauGB in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung BW die Bodenrichtwerte BauGB für den Geltungsbereich des Gemeinsamen Gutachterausschuss zum Stichtag 01.01.2023 ermittelt.

Die festgesetzten Bodenrichtwerte werden nach den oben beschriebenen gesetzlichen Vorgaben der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Die aktuellen Bodenrichtwerte sind auch auf dem Portal BORIS BW für die Bürger abrufbar.

- Bodenrichtwerte-Tabelle Eimeldingen, Stand 01.01.2023

- Gutachterausschuß_Örtliche Fachinformationen 2023

Ein Jahresbericht über den Grundstücksmarkt im Geltungsbereich des Gemeinsamen Gutachterausschuss wurde jedoch nicht herausgegeben.

Weil am Rhein, 08.08.2023
Kathrin Seils

Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschuss
bei der Stadt Weil am Rhein