Gemeindeentwicklungskonzept

Gesamtörtliches Entwicklungskonzept (GEK)
 
Um die Handlungsziele und Entwicklungsperspektiven für die nächsten Jahre der Gemeinde Eimeldingen aufzuzeigen, wurde ein Gemeindeentwicklungskonzept erarbeitet. Mit der Erarbeitung wurde im April 2018 die LBBW Kommunalentwicklung GmbH (KE) beauftragt.
 
Folgende Themen wurden im Zuge des Gemeindeentwicklungskonzepts behandelt:
 
·         Demographie – Flüchtlinge
·         Miteinander Leben – Sport – Freizeit
·         Kinderbetreuung – Bildung
·         Wohnen – Städtebau – Sanierung
·         Gewerbe – Handel – Dienstleistungen
·         Mobilität – Technische Infrastruktur
·         Energie und Umwelt
 
Am 23./24.11.2018 wurde eine 1,5 tägige Klausurtagung mit dem Gemeinderat abgehalten, in der intensiv über die Themen und künftigen Ziele der Gemeindeentwicklung diskutiert und Entwicklungsperspektiven gesetzt wurden.
Eine erweiterte Bürgerinformationsveranstaltung fand am 17.01.2019 statt, in der die Ergebnisse den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt wurde. Die Bürgerinnen und Bürgern waren dann aufgefordert, Anregungen einzubringen und anhand von Klebepunkten eine Priorisierung der Perspektiven vorzunehmen. Die Ergebnisse wurden in das Gemeindeentwicklungskonzept aufgenommen.
 
Neben einem Überblick der anstehenden Aufgaben in der Gemeindeentwicklung, dient das Gemeindeentwicklungskonzept gleichzeitig als Grundlage für die Antragstellung auf Städtebauförderung.
 
Integriertes gebietsbezogenes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)
 
Die Untersuchungen im Rahmen des gebietsbezogenen Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts umfassten eine erste Ermittlung der Mängel und Missstände im zukünftigen Sanierungsgebiet „Ortsmitte“. Aus der Bestandsaufnahme und der Erhebung der Mängel und Missstände, wurde ein Neuordnungskonzept mit den daraus resultierenden Maßnahmenkatalog erarbeitet. Hieraus wurde eine erste Kosten- und Finanzierungsübersicht erstellt, die Basis für eine Antragstellung auf Förderung in einem der Programme der städtebaulichen Erneuerung bildet. Der Antrag ist bis spätestens 31.10.2019 über die Rechtsaufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium einzureichen.