Aktuell

Aktion: Sammelbestellung Balkonkraftwerk


Ein Balkonkraftwerk (auch als Plug & Play-Anlage, Balkon-Solaranlage, Guerilla-Solaranlage oder Mini-PV bekannt) ist eine relativ unkomplizierte Möglichkeit, die Sonnenenergie in Strom umzuwandeln und direkt zu nutzen.

Es sind Solarmodule, die am Balkon, auf dem Dach oder an sonst einer geeigneten Stelle montiert bzw. aufgestellt werden können. Der dadurch erzeugte Strom wird direkt in das eigene Hausnetz eingespeist und darf selbst genutzt werden.

Damit haben Sie die Chance, dem steigenden Strompreis entgegenzuwirken und zur Energiewende einen persönlichen Beitrag zu leisten.

Die Gemeinde Eimeldingen möchte Sie dabei unterstützen und organisiert hierzu eine Sammelbestellung. Denn ab einem Bestellvolumen von 10 Anlagen (Modell unabhängig) erhält jeder Teilnehmende einen Rabatt von 10%, außerdem werden keine Lieferkosten bis Eimeldingen berechnet.

Dieses Angebot gilt nicht nur für Eimeldinger,
sondern auch für alle Bürger/innen der Umlandgemeinden.


Weitere Infos dazu finden Sie unter:

https://www.eimeldingen.de/de/Leben-in-Eimeldingen/Solar365

Das Bestellformular kann hier heruntergeladen werden bzw. erhalten Sie im Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten.

Verbindliche Bestellungen werden ab sofort bis zum 01.03.2023 (nur schriftlich) auf dem Rathaus entgegengenommen.

Hinweise:

Wie viele Balkonkraftwerke darf man betreiben?

Grundsätzlich haben Hausbesitzer oder Mieter das Recht darauf auch mehrere Solar Module zu nutzen, solange der von ihnen verwendete Wechselrichter nicht die Maximalgrenze von 600 Watt Leistung überschreitet.

Es ist jedoch nur ein 600 Watt Balkonkraftwerk pro Wohnung bzw. Zähler erlaubt.

Müssen Vermieter oder Wohneigentümergemeinschaft dem Betrieb zustimmen?

Vor dem Anbohren einer Wand zur Kabelverlegung oder dem Festschrauben mehrerer Solarmodule an der Hausfassade, sollten Nutzer die eine Mietwohnung mit Balkonkraftwerk wollen, erst mit dem Gebäudeeigentümer sprechen.

Grundsätzlich ablehnen darf er die Nutzung eines Balkonkraftwerkes jedoch nur in Ausnahmefällen, z. B. wenn sein Haus denkmalgeschützt ist.