Telefon-Hotline beim Landesgesundheitsamt
Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werktags zwischen 9 und 16 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555.Telefon-Hotline beim Landratsamt Lörrach
Für Landkreisbürgerinnen und -bürger, die Fragen zum Corona-Virus haben, hat das Gesundheitsamt ab sofort eine Hotline geschaltet. Unter der Nummer 07621/410-8971 stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamts montags bis mittwochs sowie freitags von 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr und donnerstags von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr bei Fragen zu Corona-Verdachtsfällen und zur COVID19-Erkrankung zur Verfügung.Außerdem können über die neue E-Mail-Adresse covid19@loerrach-landkreis.de ebenfalls Fragen gestellt werden, die zeitnah beantwortet werden.
Alle aktuellen Verordnungen und Informationen finden sie Sie auf der Website des Landkreises.
Aktualisierte Informationen aus Eimeldingen
- Corona-Virus: Änderung der CoronaVO zum 03.04.2022
- Corona-Dashboard des Landratsamt Lörrach wird nur noch werktags aktualisiert
- Corona-Schnelltestungen im Rathaus-Sitzungssaal
- Corona-Virus: Kassenärztliche Vereinigung schließt PCR-Teststelle in Haagen Ende März 2022
- Corona-Virus: Änderung der CoronaVO zum 19.03.2022
- Corona-Virus: Ab 16.03.2022 gilt die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal
- Corona-Virus: Anpassung der VO mit Lockerungen, gültig ab 23.02.2022
- Corona-Virus: Neue CoronaVO gültig ab 09.02.2022
- Kinderimpfaktion im Landkreis Lörrach - ohne Termin
- Corona-Virus: Neue CoronaVO mit Alarmstufe 1 gültig ab 28.01.2022
- Corona-Virus: CoronaVO Absonderung – Änderungen ab 26.01.2022 in Kraft
- Corona-Virus: Anpassung der CoronaVO ab dem 12.Jan.2022
- Corona-Virus: Änderung der CoronaVO bzgl. Schulen und Kitas ab 10.Januar 2022
- Corona-Virus: Anpassung der Verordnung zum 27. Dezember 2021
- Corona-Schnelltestangebot im Gemeindeverwaltungsverband Vorderes Kandertal
- Corona Virus: Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung
- Corona-Virus: Anpassung der Corona-Verordnung zum 20. Dezember 2021
- Corona-Schnelltestungen auch im Rathaus-Sitzungssaal
- Corona-Virus: Änderungen zum 04.Dezember 2021
- Verstärkung für Impfteams gesucht – jetzt bewerben!
- Corona-Virus: Was muss ich tun bei einem positiven Selbsttestergebnis
- Corona-Virus: Die Alarmstufe wird verschärft ab Mittwoch, 24. November 2021
- Corona-Virus: Die Alarmstufe in Baden-Württemberg gilt ab Mittwoch, 17. November 2021
- Beschränkungen der Warnstufe ab Mittwoch, 3. November 2021
- Corona-Virus: Für Baden-Württemberg gilt neue Corona-Verordnung ab 16. September 2021
- Corona-Schutzimpfung: Infos zur Auffrischimpfungen (3.Impfung) ab 01.September 2021
- Corona-Virus: Für Baden-Württemberg gilt neue Corona-Verordnung ab 16.08.2021
- Corona-Virus: Für den Landkreis Lörrach gilt ab Montag, den 19.Juli 2021 die Inzidenzstufe 2
- Impftermine künftig direkt online beim Kreisimpfzentrum Lörrach buchen
- Seit dem 07.Juni 2021 ist die Öffnungsstufe 3 im Landkreis Lörrach in Kraft.
- LRA Lörrach verschärft die Corona-Maßnahmen per neuer Allgemeinverfügung
- Neue Corona-Regelungen für die Absonderung und Ein- und Rückreisende
- Bei regelmäßigem Grenzübertritt: Neue Allgemeinverfügung regelt Nachweispflicht von zwei negativen Corona-Tests wöchentlich - gültig ab 24.Feb.2021
- Corona-Infos vom Kultusministerium: Betrieb von Schulen und Kommunaler Betreuungsangebote
- Landratsamt Lörrach: Hinweise zur zentralen Buchung von Impfterminen
- Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 19.01.2021: Nachfolgende Regelungsinhalte wurden u. a. vereinbart:
- LRA Lörrach: Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Start des Kreisimpfzentrums am 22. Januar 2021
- Corona-Notbetreuung in Kitas/VGS und Grundschulen
- Informationen rund um die Corona-Verordnung
- Spielplätze öffnen ab heute wieder
- Aussetzung der Gebühren für den Monat April 2020
- Psychologische Beratungsstelle Lörrach - Hilfe auch während der Corona Krise
- Infos zur häuslichen Quarantäne sowie Tipps für Eltern
- Nachbarschaftshilfe in Eimeldingen
Weiterführende Links zum Thema
Infektionskrankheiten
Manche Infektionskrankheiten sind harmlos, andere können lebensbedrohlich sein. Bei lebensbedrohlichen Infektionen sollten Sie bestimmte Maßnahmen und Verhaltensregeln beachten, um eine Ansteckung beziehungsweise Ausbreitung der Krankheit zu vermeiden.
Hantavirus-Infektionen
Baden-Württemberg ist Endemiegebiet für Hantaviren. Hantavirus-Infektionen treten hier gehäuft auf. Das Virus wird von infizierten Rötelmäusen übertragen. Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung von Hantaviren bei den in Europa und Asien prävalenten Virustypen findet nicht statt. Lebensraum der Rötelmaus ist u.a. der Buchenwald. Aus diesem Grund sind vor allem Regionen mit hohem Buchenwaldanteil betroffen. Gute Nahrungsbedingungen in Folge einer sogenannten Buchenmast im Herbst 2020 sowie die aktuellen Hantavirus-Infektionszahlen sprechen für ein vermehrtes Vorkommen der Rötelmaus, ein damit verbundenes erhöhtes Hantavirus-Expositionsrisiko und somit für ein starkes Hantavirus-Jahr 2021.
Ein Großteil der Infektionen verläuft mild oder unbemerkt, doch auch schwerwiegende Verläufe treten auf. Typische Symptome einer Hantavirus-Infektion sind grippeähnliche Symptome, wie akut einsetztendes hohes Fieber, Kopfschmerzen, Gliederschmerzen sowie Bauch- und Rückenschmerzen. Bei Verdacht auf eine Hantavirus-Infektion sollten Betroffene sich an einen Arzt wenden.
Dort wo Rötelmäuse leben und Ausscheidungen, wie Kot und Urin, hinterlassen, kann es zu Infektionen kommen. Der Mensch infiziert sich mit Hantaviren vor allem über das Einatmen von Krankheitserregern, die an Staubpartikel gebunden sind. Ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht vor allem bei Tätigkeiten, bei denen Staub aufgewirbelt wird, beispielsweise bei Holzarbeiten im Wald und Garten, bei Reinigungs-, oder Aufräumarbeiten von Kellern, Schuppen, Scheunen und Ställen, sowie beim Stapeln oder Umschichten von Holz. Direkter Kontakt zu Nagetieren und ihren Ausscheidungen soll vermieden werden.
Treffen Sie Schutzmaßnahmen insbesondere bei Tätigkeiten mit Brennholz und Kontakt zu Mäuseausscheidungen in betroffenen Gebieten.