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Erinnerung an den Pflichtumtausch des Papier-Führerscheins


Das Landratsamt Lörrach möchte Bürgerinnen und Bürger der Geburtenjahrgänge 1965-1970 an den Pflichtumtausch des Papier-Führerscheins erinnern. Frist ist der 19. Januar 2024.

Da die Bearbeitungszeit etwa sechs Wochen beträgt, wird empfohlen, den Antrag so schnell wie möglich zu stellen. Gegen Mehrgebühr ist eine Expressbestellung möglich – dann liegt der neue einheitliche und fälschungssichere EU-Kartenführerschein bereits nach zehn Werktagen vor.

Fährt man nach Ablauf der Frist noch mit dem rosa oder grauen Papierdokument, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Alle Informationen zur Antragstellung, die persönlich vor Ort bei der Führerscheinstelle in der Palmstraße 3 erledigt oder postalisch eingereicht werden kann, sind nachzulesen unter www.loerrach-landkreis.de/eu-fuehrerschein.

Der neu ausgestellte EU-Führerschein ist 15 Jahre lang gültig und kostet 25,30 Euro.

Mit freundlichen Grüßen

Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit & Kreistag