Aktuell

Der „Haltinger Weg“ wird im Dezember 2023 zur Fahrradstraße


Im April 2023 wurde in einer gemeinsamen Radverkehrsschau mit dem Landratsamt Lörrach festgelegt, dass der „Haltinger Weg“ zur Fahrradstraße umgewidmet werden soll, da sich dieser als sichere Abkürzung für den Radverkehr eignet. Die Umsetzung der Maßnahme wurde in der Gemeinderatssitzung am 29.06.2023 befürwortet. Vom Status einer Fahrradstraße profitieren auch die Anwohner, da durch das Zusatzzeichen "Anwohner frei" der Durchgangsverkehr weiterhin ausgeschlossen bleibt und der „Haltinger Weg“ künftig nicht mehr als Abkürzung oder Umfahrung der B3 missbraucht werden sollte.

Die Ausweisung als Fahrradstraße hat allerdings auch zur Folge, dass nicht nur die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einzuhalten ist, sondern auf Radfahrende, Pedelecs und E-Scooter besondere Rücksicht genommen werden muss. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen PKWs und Motorräder den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Sie dürfen also nicht drängeln, wenn Radler nebeneinander fahren – In Fahrradstraßen ist die gesamte Fahrbahnbreite für den Radverkehr reserviert. Beim Überholen innerorts ist auch in Fahrradstraßen auf den Mindestabstand von 1,50 Metern von Kraftfahrzeugführern/-innen gegenüber Radfahrenden zu achten.

Das hat aber keinen Einfluss auf das Vorfahrtsrecht, denn es gilt für alle rechts vor links. Autos und Motorräder dürfen in Fahrradstraßen weiterhin an der Straße parken, sofern keine andere Kennzeichnung dies einschränkt oder gar ausschließt.

Die Ausweisung des „Haltinger Wegs“ als Fahrradstraße ist jedoch wegen den Markierungsarbeiten witterungsabhängig, sodass kein konkretes Datum der Umsetzung genannt werden kann. Wir bitten um Ihr Verständnis und künftige Beachtung.

Ihre Gemeindeverwaltung