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Amerikanische Rebzikade: Befallsgebiet erweitert
Erstelldatum21.08.2025
Amerikanische Rebzikade: Befallsgebiet erweitert sich erneut – Allgemeinverfügung aktualisiert
Das Befallsgebiet der Amerikanischen Rebzikade im Landkreis Lörrach breitet sich weiter aus: Nach neuen Funden des Weinbauschädlings sind nun auch die Gemeinden Binzen, Efringen-Kirchen, Eimeldingen, Lörrach und Weil am Rhein betroffen. Die Allgemeinverfügung vom 30. Januar 2025 mit konkreten Eindämmungsmaßnahmen wurde entsprechend angepasst.
Besonders Besitzerinnen und Besitzer von Weinbergflächen – aber auch von verwilderten oder nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Grundstücken sind aufgerufen, die verbindlichen Maßnahmen zum Schutz des Weinbaus und zur Eindämmung des Schädlings ab Ende der Vogelschutzzeit am 1. Oktober konsequent umzusetzen. Je nach Nutzfläche und Erwerbs- oder Privatanbau greifen unterschiedliche Maßnahmen, wie Insektizidbehandlung oder Rodung. Die Ausbreitung der Amerikanischen Rebzikade erfolgt vor allem über wilde Unterlagsreben, die sich in Böschungen und Randbereichen etabliert haben. Hier bieten sich dem Insekt ideale Lebensbedingungen. An solchen Stellen ist eine gezielte Bekämpfung aber kaum umsetzbar. Es ist daher entscheidend, die Wildreben konsequent und dauerhaft zu entfernen – sie stellen den zentralen Ansatzpunkt für eine wirksame Eindämmung dar.
Das Staatliche Weinbauinstitut Freiburg kann in seinem kontinuierlichen Monitoring unterstützt werden, indem ihm oder der Offizialberatung ein Verdacht des Auftretens des Schädlings umgehend gemeldet wird.
Die Amerikanische Rebzikade ist etwa fünf Millimeter groß, hat schwarze Flügelspitzen, schwarze Adern auf den Flügeln und einen orange-weiß gestreiften Kopfbereich. Sie kann den Erreger der Goldgelben Vergilbung (Flavescence dorée) von einer Rebe auf die nächste epidemieartig übertragen. Befallene Pflanzen sterben vorzeitig ab – ein enormes Schadpotential für den Weinbau.
Unterwww.loerrach-landkreis.de/rebschutz sind die aktualisierte Karte der betroffenen Gebiete, die vollständige Allgemeinverfügung sowie weitere Infos zum Schädling zu finden.
Bei Rückfragen stehen der zuständige Weinbauberater Joscha Mattmüller (01622-550679, joscha.mattmueller@lkbh.de) , Lars Askani vom Weinbauinstitut (076140165-0, poststelle@wbi.bwl.de) sowie Liv Jacuk vom Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz des Landratsamts Lörrach (07621410-4440, landwirtschaft-naturschutz@loerrach-landkreis.de) zur Verfügung.


