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Agri-PV Stockacker: Planungsinhalte und Ziele (PP-Präsentation zum Projekt)
Erstelldatum10.06.2025
Basierend auf die Beschlussvorlage der öffentlichen GR-Sitzung vom 05.06.2025
TOP 4
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Agri-PV Stockacker“ im Regelverfahren
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB i. V. m. § 74 (7) LBO BW
Sachverhalt |
Planungsinhalte und Planungsziele
Im Zuge der nachhaltigen Entwicklung und zur Förderung der erneuerbaren Energien möchte die Firma badenova mit Sitz in Freiburg im Gewann Stockacker auf Gemeindegebiet Eimeldingen eine Agri-PV-Anlage inklusive der dafür notwendigen technischen und baulichen Anlagen sowie einen Batteriespeicher errichten. Um dies zu ermöglichen, muss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes (BPL) erst Planungsrecht geschaffen werden.
Agri-PV-Anlagen ermöglichen eine kombinierte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen zur gleichzeitigen Erzeugung von Solarstrom und Fortführung der landwirtschaftlichen Nutzung. Dies stellt eine flächenschonende Alternative zu herkömmlichen Freiflächen-Photovoltaikanlagen dar und unterstützt die Gemeinde in der Erreichung ihrer Klimaschutz- und Energieziele. Die Bereitstellung eines Batteriespeichers vor Ort hat hierbei mehrere entscheidende Vorteile:
- Nutzung gemeinsamer Netzanschlusspunkt durch Batteriespeicher und Agri-PV-Anlage
- Optimierung von Energieerzeugung und Strombedarf
- Erhöhung der Netzstabilität
- Erhöhung der Gesamtwirtschaftlichkeit
Durch die Doppelnutzung wird zudem der notwendige Flächenverbrauch reduziert. Die landwirtschaftliche Produktion bleibt grundsätzlich erhalten, wodurch der Zielkonflikt zwischen Energieerzeugung und Nahrungsmittelproduktion gelöst wird. Zusätzlich können Agri-PV-Anlagen bei geeigneter Ausführung positive Effekte auf das Mikroklima und den Bodenwasserhaushalt haben.
Die Gestaltung und technische Ausführung der Anlagen und Bauteile sollen sich in das Landschaftsbild einfügen und naturschutzfachliche Belange wahren. Hierzu werden entsprechende Festsetzungen, z. B. zur maximalen Aufbauhöhe, zur Durchfahrbarkeit mit landwirtschaftlichen Maschinen und zur Begrünung von Randbereichen getroffen.
Mit dem Bebauungsplan soll das notwendige Planungsrecht geschaffen und unter Berücksichtigung der bisherigen Nutzung sowie der ökologischen Belange die Rahmenbedingungen für die Errichtung der Agri-PV-Anlage mit den dazugehörigen Anlagen und dem Batteriespeicher definiert werden. Damit fördert diese Bebauungsplanaufstellung die Nutzung erneuerbarer Energien. Die Planung verfolgt insbesondere folgende Ziele:
- Förderung der Energiewende / Nutzung regenerativer Energien
- Sicherstellung der vorrangigen landwirtschaftlichen Nutzung bei gleichzeitig effizienter Nutzung der Fläche
- technische Ausgestaltung zur Durchfahrbarkeit und Bearbeitbarkeit der Fläche
- Schutz des Landschaftsbildes / Einbindung der Anlage in die nähere Umgebung durch Begrenzung der Aufbauhöhe sowie Vorgaben zur geeigneten Gestaltung und Eingrünung
- Berücksichtigung natur- und artenschutzrechtlicher Belange
Die Gemeinde Eimeldingen trägt damit aktiv zur Energiewende bei, schafft Investitionssicherheit und wahrt gleichzeitig agrarstrukturelle und ökologische Interessen.
Bisherige und geplante Darstellung im Flächennutzungsplan
Die gemeindeeigenen Grundstücke Flst.-Nr. 3294 und 3320 sind im seit dem 21.07.1998 wirksamen FNP des Gemeindeverwaltungsverbandes (GVV) Vorderes Kandertal als landwirtschaftliche Flächen dargestellt, womit sich der angestrebte BPL nicht aus den Darstellungen des FNP entwickelt. Die damit notwendig werdende 12. punktuelle Änderung des FNP „Agri-PV Stockacker Eimeldingen“ wird im ebenfalls zweistufigen Parallelverfahren durchgeführt und die Darstellung einer Sonderbaufläche (S) mit der Zweckbestimmung „Solarenergie“ angestrebt.
Lage und Prägung des Planungsgebietes / Geltungsbereich
Das ca. 2,97 ha große Plangebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand von Eimeldingen nördlich der Reblandhalle und der Kleingartensiedlung „Im Ifang“ und umfasst die Grundstücke mit den Flst.-Nr. 3294 und 3320 sowie einen Teil des Straßengrundstückes Flst.-Nr. 3160 auf Gemarkung Eimeldingen. Er wird im Norden und Osten durch den freien Landschaftsraum mit Ackerflächen, im Süden durch die Kleingartensiedlung „Im Ifang“ und im Westen durch den Stockackerweg mit anschließenden Ackerflächen begrenzt. Das Plangebiet ist derzeit landwirtschaftlich durch Acker und mehrjährige Sonderkulturen sowie im Bereich der Rebenstraße als asphaltierte Straßenfläche geprägt. Das Gelände ist fast eben und weist ansonsten keine topographischen Besonderheiten auf. Des Weiteren verlaufen oberirdische Stromleitungen im Südwesten des Plangebietes. Im Gegensatz zur Abgrenzung der parallel in Aufstellung befindlichen 12. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) wird im BPL die östlich angrenzende Verkehrsfläche der Rebenstraße in Teilen mit in den Geltungsbereich aufgenommen, sodass der vorliegende Bebauungsplan als qualifizierter Angebotsbebauungsplan aufgestellt werden kann.
Abgrenzungslageplan (PDF-Dokument, 125,85 KB, 10.06.2025)
Verfahren
Der Bebauungsplan mit den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften wird als qualifizierter Angebotsbebauungsplan im zweistufiges Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung, bestehend aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB und der Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB aufgestellt.
Finanzielle Auswirkungen |
Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplans werden vom Vorhabenträger übernommen.
Beschlussvorschlag -> einstimmig angenommen |
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Agri-PV Stockacker“ mit den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften gemäß § 2 (1) BauGB i. V. m. § 74 (7) LBO BW als Bebauungsplan im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung (Aufstellungsbeschluss). Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Abgrenzungslageplan.