Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Eimeldingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Stellenangebote
Ansicht Rathaus Eimendingen
GER, Fototour, GVV Vorderes Kandertal, Eimeldingen, 03.10.2023

Neuigkeiten

Amnestie-Regelung für verbotene Springmesser

Erstelldatum04.02.2025

MEDIENINFORMATION 19/2025

Amnestie-Regelung für verbotene Springmesser

Straffreie Abgabe von Springmessern noch bis 01. Oktober 2025 möglich

Landkreis Lörrach. Seit dem 31. Oktober 2024 sind sogenannte Springmesser – also Messer, deren Klingen per Knopf- oder Hebeldruck ausgefahren werden können – in Deutschland grundsätzlich verboten. Ausnahmen für das Verbot gelten ausschließlich für Personen mit einem sogenannten berechtigten Interesse, beispielsweise wenn eine Nutzung im Zusammenhang mit der Berufsausübung notwendig ist. Nicht vom generellen Verbot betroffen, sind Messer, deren Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt, wenn die Klinge maximal 8,5 cm lang und nicht zweiseitig geschliffen ist. Auch der Umgang mit diesen Messern muss allerdings im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgen oder es muss ein berechtigtes Interesse bestehen, das eine einhändige Nutzung erforderlich macht.

Mit der Änderung des Waffengesetzes drohen bei unerlaubtem Besitz Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.

Für alle, die im Landkreis Lörrach noch im illegalen Besitz eines Springmessers sind, gilt nun eine zeitlich begrenzte Amnestieregelung. Das bedeutet, dass bis zum 1. Oktober 2025 Springmesser straffrei und anonym bei den Waffenbehörden im Landkreis abgegeben werden können. Im Landkreis Lörrach ist die Abgabe ab sofort bei den Waffenbehörden zu folgenden Zeiten möglich:

In Weil am Rhein montags von 14.00 bis 17.00 Uhr bei der Stadtverwaltung (Rathausplatz 1), in Lörrach dienstags von 8.00 bis 12.00 Uhr bei der Stadtverwaltung (Luisenstr. 16) und donnerstags von 14.00 bis 17.00 Uhr beim Landratsamt Lörrach im Haus 2 (Palmstraße 3) sowie in Rheinfelden (Baden) mittwochs von 9.00 bis 12.00 Uhr bei der Stadtverwaltung (Kirchplatz 2). Terminvereinbarungen sind jeweils nicht erforderlich. Transportieren Sie das Messer bitte in einem verschlossenen Behältnis, sodass es nicht zugriffsbereit ist.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Waffenbehörde. Für die Städte Lörrach mit Inzlingen, Weil am Rhein und Rheinfelden (Baden) mit Schwörstadt sind die Waffenbehörden bei den jeweiligen Stadtverwaltungen zuständig, für den Rest des Landkreises das Landratsamt Lörrach.



Mit freundlichen Grüßen

Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit & Kreistag

________________________________________________

Landratsamt Lörrach
Öffentlichkeitsarbeit & Kreistag
Palmstraße 3
79539 Lörrach