Landratsamt Lörrach: Fachberater im Naturschutz
Der Schutz unserer natürlichen Lebensräume und die Erhaltung der Artenvielfalt sind zentrale Anliegen des Landkreises Lörrach.
Die Fachberater im Naturschutz unterstützen Landwirte, Eigentümer und Kommunen dabei, naturschutzrechtliche Vorgaben umzusetzen und nachhaltige Maßnahmen zum Erhalt und zur Pflege der Landschaft zu realisieren. Mit ihrem fachlichen Know-how stehen sie als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung, um ökologische Belange mit landwirtschaftlichen und regionalen Interessen in Einklang zu bringen. So tragen sie maßgeblich dazu bei, die einzigartige Natur- und Kulturlandschaft im Landkreis Lörrach zu bewahren und für zukünftige Generationen zu erhalten.
Hier der Link zur Homepage zu den Naturschutzbeauftragten
Das Landratsamt Lörrach bietet keine private Schädlingsbekämpfung für Haushalte an.
Bei Schädlingen wie Mäusen oder Motten müssen Sie sich an zertifizierte Privatunternehmen wenden.
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Für spezielle Anliegen wie Wespen oder Hornissen (inklusive der Asiatischen Hornisse) stellt das Landratsamt eine namentliche Übersicht zertifizierter Berater bereit.
Ameisen Tapinoma Magnum
Asiatische Hornisse
Ausführliche Informationen zur Asiatischen Hornisse finden Sie auf der Homepage des Landratsamts.
Sichtungen senden Sie bitte mit Foto an die Meldeplattform der LUBW.
Japankäfer
Flugzeit des Japankäfers: Ab 01.06.2026 wieder Bekämpfungsmaßnahmen gegen den Schädling
Ab dem 01.Juni 2026 beginnt wieder die Flugzeit des Japankäfers. Für Anwohnende in den ausgewiesenen Befalls- und Pufferzonen im Landkreis Lörrach bedeutet das: Grünschnitt, Laub und Pflanzenreste dürfen bis Ende September nicht mehr ungehäckselt aus diesen Gebieten abtransportiert werden. Im Landkreis sind eigens Sammelstellen eingerichtet, an denen auch ungehäckseltes Material abgegeben werden kann.
Auslöser der Maßnahmen sind mehrere Japankäferfunde seit Juni 2024 auf Schweizer Seite, an der Grenze zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt. Der Japankäfer (Popillia japonica Newman) gilt als besonders gefährlicher Schädling, der erhebliche Schäden an Pflanzen und in der Landwirtschaft anrichtet. Bisher gab es lediglich Einzelfunde von Japankäfern im Landkreis Lörrach, eine Japankäfer-Population konnte dort noch nicht nachgewiesen werden.
Seit Juli 2024 regelt eine Allgemeinverfügung die Schutzmaßnahmen. Der Landkreis hat auf Basis der Schweizer Befallsdaten Befalls- und Pufferzonen auf deutschem Gebiet festgelegt. Karten und alle geltenden Regeln sind unter www.loerrach-landkreis.de/japankaefer abrufbar.
Was sind Befalls- und Pufferzonen?
Der Landkreis hat zwei Schutzzonen definiert: Die Befallszone umfasst Kreisflächen mit einem Radius von 1.000 Metern um die Fundstellen auf Schweizer Seite. Betroffen ist auf deutscher Seite ein Teil der Gemeinde Grenzach-Wyhlen (Hörnle).
Die Pufferzone schließt sich mit einem Radius von mindestens fünf Kilometern um die Befallszone an. Sie umfasst den übrigen Teil von Grenzach-Wyhlen sowie Teile von Weil am Rhein, Lörrach und Inzlingen.
Sollten weitere Japankäfer entdeckt werden, weitet der Landkreis die Zonen entsprechend aus.
Das gilt in den Pufferzonen
In der Pufferzone, die das eigentliche Befallsgebiet umgibt, gelten folgende Regeln:
- Grünschnitt, Laub und sonstige Pflanzenreste dürfen vom 1. Juni bis 30. September nicht aus der Pufferzone herausgebracht werden, es sei denn, sie wurden zuvor auf eine Größe von maximal fünf Zentimeter gehäckselt.
- Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder Kultursubstrat dürfen die Zone nur dann verlassen oder in Verkehr gebracht werden, wenn bestimmte Auflagen erfüllt sind, die in der Allgemeinverfügung erläutert sind. Dazu gehören Herkunftsnachweise und Kontrollen auf Befall.
- Der Abtransport der obersten 30 Zentimeter Bodenoberfläche aus der Pufferzone ist verboten. Ausnahmen können auf Antrag beim Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz genehmigt werden.
- Grünabfälle mit Ästen oder Wurzeln bis zwei Zentimeter Durchmesser können weiterhin grundsätzlich über die Biotonne entsorgt werden, da die Bioabfälle gleich im Sammelfahrzeug verpresst werden und über eine abgedichtete Entladeschleuse direkt in die Vergärungsanlage gelangen.
Sammelstellen, über die auch ungehäckseltes Pflanzenmaterial entsorgt werden kann: Grünabfall-Annahme Haltingen (Haltinger Straße, Weil am Rhein), Grünabfall-Annahme Salzert Gretherhof (Alte Rheinfelder Straße, Lörrach), Grünabfall-Annahme Inzlingen (Waldparkplatz Inzlinger Kreuz), Grünabfall-Annahme für Pufferzone in Grenzach Wyhlen (Im Fallberg - Degussaweg). Öffnungszeiten und Annahmebedingungen sind unter www.loerrach-landkreis.de/japankaefer zu finden.
Das gilt in den Befallszonen
Innerhalb der Befallszone, in der Japankäfer bereits nachgewiesen wurden, gelten zusätzlich zu den Regeln der Pufferzone folgende Maßnahmen:
- Pflanzen mit Wurzeln dürfen die Zone nur unter strengen Auflagen verlassen, beispielsweise mit amtlichem Nachweis, dass die Pflanzen frei von einem Japankäfer-Befall sind.
- Geräte und Fahrzeuge, die zur Bodenbearbeitung oder für Arbeiten mit Erde in der Befallszone eingesetzt wurden, müssen vor dem Verlassen der Zone gereinigt werden. Es darf kein Risiko für die Verschleppung von Erde bestehen.
- Vom 1. Juni bis 30. September ist das Bewässern von Rasen- und Grünflächen in der Befallszone verboten.
- Ernteprodukte wie Obst und Gemüse müssen vor dem Verlassen der Zone auf Befall kontrolliert und vor einem nachträglichen Befall geschützt werden.
Die Sammelstelle für Grünabfall aus der Befallszone in Grenzach-Wyhlen im Gebiet Hornacker/Hörnle befindet sich in der Straße Im Rippel. Mehr Infos zu den Annahmestellen in Grenzach-Wyhlen unter www.grenzach-wyhlen.de/japankaefer.
Wie man den Japankäfer erkennt
Der Japankäfer ist lediglich einen Zentimeter groß, hat eine metallisch grüne Färbung und auffällige weiße Haarbüschel an den Seiten (fünf weiße Haarbüschel an jeder Hinterleibsseite und zwei weiße Haarbüschel am Ende des Hinterleibs). Die Larven des Käfers schädigen vor allem Wiesen und Rasenflächen durch Wurzelfraß. Die erwachsenen Käfer fressen an Blättern, Blüten und Früchten von über 300 verschiedenen Pflanzenarten, darunter Zier-, Obst- und Kulturpflanzen. An den Pflanzen bleiben oft nur die Gerippe der Blätter zurück. Betroffen sind unter anderem Beeren, Obstbäume, Weinreben oder Mais, aber auch Rosen und Bäume, wie Ahorn, Buche oder Eiche. Durch den Fraß werden die Pflanzen stark geschwächt oder sterben ab. Der Japankäfer wurde deshalb von der EU als sogenannter prioritärer Unionsquarantäneschädling eingestuft – also als ein besonders gefährlicher Schädling. Seine Ansiedlung und Ausbreitung gilt es folglich zu verhindern oder einzudämmen.
Mithilfe der Bevölkerung: Verdächtige Käfer melden
Die Behörden haben unter anderem weiträumig Pheromonfallen aufgestellt, um Exemplare des Japankäfers einzufangen. Dennoch sind sie auch auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen.
Wer einen verdächtigen Käfer entdeckt, wird gebeten, den Käfer zu fangen, zu fotografieren und nach Möglichkeit den Käfer in einem Glas oder einer Box einzufrieren. Das Foto kann über ein Online-Formular unter www.loerrach-landkreis.de/japankaefer beim Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) eingereicht werden. Bisher gingen über das Online-Formular über 70 Verdachtsmeldungen beim Landkreis ein, jedoch konnte kein Japankäfer darunter bestätigt werden.
Warum gelten die Maßnahmen mindestens drei Jahre?
Die Flugzeit des Japankäfers dauert von Juni bis August. Seine Eier und Larven (Engerlinge) können jedoch je nach Witterung bis zu zwei Jahre im Boden überwintern. Die Schutzmaßnahmen gelten deshalb mindestens drei Jahre nach dem letzten Käfernachweis – und verlängern sich bei neuen Funden erneut um drei Jahre. Nur so lässt sich eine Ausbreitung des Schädlings zuverlässig verhindern.
Weitere Informationen
Alle Informationen zu Befalls- und Pufferzonen, Karten, Sammelstellen, Öffnungszeiten und der vollständigen Allgemeinverfügung unter www.loerrach-landkreis.de/japankaefer.
Weitere Informationen zum Japankäfer gibt es auf den Seiten des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg unter ltz.landwirtschaft-bw.de/,Lfr/Arbeitsfelder/Japankaefer
Die ausgewiesenen Befalls- und Pufferzonen (Stand 06.08.2025 weiterhin gültig!) finden Sie hier.
Grünschnitt kann weiterhin zur Grünschnitt-Annahmestelle Haltingen, Haltinger Straße in 79576 Weil am Rhein-Märkt zu deren Öffnungszeiten gebracht werden (diese liegt ebenfalls in der Pufferzone). Öffnungszeiten siehe hier
Mehr Informationen zum Japankäfer und den Schutzmaßnahmen finden Sie im folgenden Fragen-Antworten-Katalog und der Bildergalerie.
Sie haben verdächtige Käfer gefunden?
www.loerrach-landkreis.de/japankaefer
Rebzikade
Das Befallsgebiet der Amerikanischen Rebzikade im Landkreis Lörrach breitet sich weiter aus: Nach neuen Funden des Weinbauschädlings sind nun auch die Gemeinden Binzen, Efringen-Kirchen, Eimeldingen, Lörrach und Weil am Rhein betroffen. Die Allgemeinverfügung vom 30. Januar 2025 mit konkreten Eindämmungsmaßnahmen wurde entsprechend angepasst.
Besonders Besitzerinnen und Besitzer von Weinbergflächen – aber auch von verwilderten oder nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Grundstücken sind aufgerufen, die verbindlichen Maßnahmen zum Schutz des Weinbaus und zur Eindämmung des Schädlings ab Ende der Vogelschutzzeit am 1. Oktober konsequent umzusetzen. Je nach Nutzfläche und Erwerbs- oder Privatanbau greifen unterschiedliche Maßnahmen, wie Insektizidbehandlung oder Rodung. Die Ausbreitung der Amerikanischen Rebzikade erfolgt vor allem über wilde Unterlagsreben, die sich in Böschungen und Randbereichen etabliert haben. Hier bieten sich dem Insekt ideale Lebensbedingungen. An solchen Stellen ist eine gezielte Bekämpfung aber kaum umsetzbar. Es ist daher entscheidend, die Wildreben konsequent und dauerhaft zu entfernen – sie stellen den zentralen Ansatzpunkt für eine wirksame Eindämmung dar.
Das Staatliche Weinbauinstitut Freiburg kann in seinem kontinuierlichen Monitoring unterstützt werden, indem ihm oder der Offizialberatung ein Verdacht des Auftretens des Schädlings umgehend gemeldet wird.
Die Amerikanische Rebzikade ist etwa fünf Millimeter groß, hat schwarze Flügelspitzen, schwarze Adern auf den Flügeln und einen orange-weiß gestreiften Kopfbereich. Sie kann den Erreger der Goldgelben Vergilbung (Flavescence dorée) von einer Rebe auf die nächste epidemieartig übertragen. Befallene Pflanzen sterben vorzeitig ab – ein enormes Schadpotential für den Weinbau.
Unterwww.loerrach-landkreis.de/rebschutz sind die aktualisierte Karte der betroffenen Gebiete, die vollständige Allgemeinverfügung sowie weitere Infos zum Schädling zu finden.
Bei Rückfragen stehen der zuständige Weinbauberater Joscha Mattmüller (01622-550679, joscha.mattmueller@lkbh.de) , Lars Askani vom Weinbauinstitut (076140165-0, poststelle@wbi.bwl.de) sowie Liv Jacuk vom Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz des Landratsamts Lörrach (07621410-4440, landwirtschaft-naturschutz@loerrach-landkreis.de) zur Verfügung.
Stand: 21.08.2025
Tigermücke
Denguefieber nach Reisen – Krankheitsübertragung durch die Asiatische Tigermücke im Landkreis verhindern
Landkreis Lörrach. Die Asiatische Tigermücke breitet sich zunehmend im Dreiländereck und damit auch im Landkreis Lörrach aus. Diese Mückenart kann tropische Krankheitserreger wie zum Beispiel das Dengue-, Zika-, oder Chikungunya-Virus übertragen. In der ersten Jahreshälfte 2024 traten weltweit vermehrt Denguefieber-Erkrankungen auf, vor allem in Süd- und Mittelamerika. In Folge sind die Denguefieber-Erkrankungen bei Reiserückkehrern in Deutschland doppelt bis dreifach so hoch wie in anderen Jahren zu dieser Jahreszeit (In den ersten 17 Wochen 2024 wurden laut RKI 737 Denguefieber-Fälle übermittelt und damit 324 % mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres mit 174 Fällen). Reisende aus Deutschland infizieren sich am häufigsten in Reiseländern Süd- und Südost-Asiens sowie Süd- und Mittelamerikas, jedoch sind mittlerweile auch Infektionen aus südeuropäischen Ländern bekannt.
Erhöhte Wahrscheinlichkeit von heimischen Ansteckungen mit Tropenkrankheiten
Eine hohe Zahl an Denguefieber-Erkrankungen bei Reiserückkehrern erhöht das Risiko, dass auch die in Deutschland vorkommenden asiatischen Tigermücken das Dengue-Virus bei einem Stich in sich aufnehmen und dann zukünftig weiterverbreiten können: Wenn ein infizierter Reiserückkehrer von einer heimischen asiatischen Tigermücke gestochen wird, kann das Virus auf die Mücke übertragen werden. Wenn diese Mücke anschließend einen anderen Menschen sticht, kann sie das Virus auf ihn übertragen. Solche Übertragungen werden seit mehreren Jahren auch in Europa (unter anderem in Frankreich, Italien, Spanien) beobachtet. Bisher wurden solche Fälle in Deutschland noch nicht nachgewiesen. Aber die steigende Zahl infizierter Reiserückkehrer erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass das Virus auf die hier lebenden Tigermücken-Populationen übergeht. Das Gesundheitsamt des Landkreises Lörrach empfiehlt daher ebenso wie das RKI und das Land Baden-Württemberg einen wirksamen Mückenschutz, um eine Ausbreitung des Dengue-Virus durch die Tigermücke in Deutschland zu verhindern.
Reisende in Gebieten mit Denguefieber sollten sich schützen – auch nach der Rückkehr
Reisende in Denguefieber-Gebiete sollten sich ganztags konsequent vor Mückenstichen schützen. Geeignet sind unter anderem die Anwendung von Mückenspray, das spezifisch gegen Tigermücken wirksam ist, auf der Haut und zum Imprägnieren von möglichst hautbedeckender Kleidung. Auch die Verwendung von Moskitonetzen sowie der Aufenthalt in klimatisierten Räumen senken das Stichrisiko. Reiserückkehrern wird während der Stechmückensaison von Mai bis Oktober für 14 Tage nach der Reise ein konsequenter Schutz vor Mückenstichen empfohlen, und zwar auch dann, wenn sie keinerlei Krankheitszeichen haben. So kann die Übertragung von Viren aus dem Blut von infizierten Reiserückkehrern auf die mittlerweile auch im Landkreis Lörrach ansässige Tigermücke und durch diese auf andere Menschen hier in der Region verhindert werden. Wenn nach der Reise Symptome auftreten wie Fieber, Gliederschmerzen, Hautausschlag, Kopfschmerzen oder Schüttelfrost, sollten Reiserückkehrer über ihren Hausarzt eine Dengue-Virus-Infektion ausschließen lassen.
Wie verläuft eine Denguefieber-Infektion?
Eine Denguefieber Erkrankung verläuft oftmals verhältnismäßig mild mit Symptomen eines grippalen Infekts oder sogar ohne erkennbare Symptome, schwere Verläufe und Todesfälle sind jedoch möglich. Das Virus kann 14 Tage lang von einem infizierten Menschen auf Tigermücken bei einem Stich übertragen werden. Die Tigermücken ihrerseits können anschließend dauerhaft das Virus durch Stiche weiterübertragen.
Wer einen konsequenten Mückenschutz auf Reisen in Denguefieber Gebiete und für 14 Tage danach durchführt, schützt sich selbst auf Reisen und zusätzlich die Menschen in der Heimatregion.
Informationen zum Denguefieber-Vorkommen weltweit und Reisehinweise:
https://www.ecdc.europa.eu/en/dengue-monthly
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Informationen zum Denguefieber-Vorkommen in Europa: https://www.ecdc.europa.eu/en/all-topics-z/dengue/surveillance-and-disease-data/autochthonous-transmission-dengue-virus-eueea
Informationen zur asiatischen Tigermücke: www.loerrach-landkreis.de/tigermuecke
Informationen zum Mückenschutz unter:https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/schutz-vor-insekten/2564658
Informationen zum Anstieg der Denguefieber-Meldefallzahlen: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2024/20-21/Art_01.html
Stand: 25.07.2026
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Wissenswertes zur Asiatischen Tigermücke
Tigermücken sind aggressiv, tagaktiv und können Krankheitserreger übertragen.
Effektive Maßnahmen zur Tigermückenbekämpfung:
- Wegräumen von unnötigen Behältern.
- Lückenloses Abdichten von Regenfässern mit Netz oder Deckel.
- Wöchentliches Ausleeren von Wasserbehältnissen
- 14-tägliche Anwendung von Bti-Tabletten, falls Wasseransammlungen nicht zu vermeiden sind.
Die Bti-Tabletten können gerne im Rathaus zu den Öffnungszeiten (1 Euro pro Packung á 10 Tabletten) abgeholt werden.
Die Tigermücke vermehrt sich in Wasserbehältern aller Art, die sich rund ums Haus befinden. Sie nutzt nicht den Auwald, Bachläufe oder Seen zur Vermehrung.
Deshalb: Alle Wasseransammlungen im häuslichen Umfeld wegräumen oder wöchentlich ausleeren.
Anschaulicher Flyer mit Bildern (PDF-Dokument, 5,17 MB, 13.06.2025)
Weitere Infos zur Tigermückenbekämpfung: https://www.kabsev.de/bekaempfung/tigermueckenbekaempfung/
Meldung von auffälligen Stechmücken, mit Tigermückenverdacht sind besonders aus Kommunen wichtig, welche noch keine Funde hatten (aber vielleicht die umliegenden Ortschaften Tigermücken haben).
Frühzeitige Meldungen können helfen, die Population durch Bürgerbeteiligung in Schach zu halten! https://www.kabsev.de/bekaempfung/tigermueckenbekaempfung/buergermeldungen/
Dr. Nina Löbs
Exotische Stechmücken
0175 4148006 | 06232 9909512 | nina.loebs(@)kabs-gfs.de
Kommunale Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage e.V.
www.kabsev.de | info(@)kabsev.de | 06232 99095 0
Georg-Peter-Süß-Straße 3 | 67346 Speyer
Stand: 13.06.2026
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Asiatische Tigermücken ist von April bis Oktober wieder aktiv!
Die Tigermückensaison in Deutschland geht von April bis Oktober. Die höchste Zahl an Asiatischen Tigermücken gibt es üblicherweise im August/Anfang September, daher bemerkt man die Tigermücken manchmal erst im Hochsommer. Näher Informationen siehe hier (PDF-Dokument, 5,17 MB, 04.03.2026)
Die Eier der Asiatischen Tigermücken überdauern aber leider den Winter am Innenrand von Behältnissen, in denen sich über die Saison hinweg zumindest zeitweise Wasser befand.
Deshalb: Bitte Gefäße mit einer Bürste kräftig abschrubben, Innenrand und Bürste mit Wasser abspülen und das Wasser mitsamt Abrieb zum Versickern auf die Erde/Wiese schütten, dann sind die Eier zerstört. Tipp: Heißes Wasser (>60°C) tötet die Eier und Larven ab.
Um den Aufbau von großen Populationen zu verhindern, sollten effektive Maßnahmen zur Brutstättenbeseitigung bereits jetzt schon, spätestens aber ab Saisonbeginn erfolgen: Wegräumen von unnötigen Behältern // Lückenloses Abdichten von Regenfässern mit Netz oder Deckel. // Wöchentliches Ausleeren von Wasserbehältnissen //
14-tägliche Anwendung von Bti-Tabletten, falls Wasseransammlungen nicht zu vermeiden sind - dies können im Rathaus in Eimeldingen zu 1,00 €/Schachtel zu den Öffnungszeiten erworben werden.
Schönes Wetter? Ab in den Garten und Tigermückeneier entfernen!
Die Eier der Tigermücke überdauern den Winter am Innenrand von Behältnissen, in denen sich im letzten Sommer zumindest zeitweise Wasser befand.
Deshalb: Blumentöpfe (beim Herausräumen im Frühjahr) und der Innenrand von Wasserbehältnissen (z. B. Wasserfässer) mit einer Bürste kräftig abschrubben. Gefäß und Bürste abspülen und das Wasser mitsamt Abrieb zum Versickern auf die Erde schütten, dann sind die Eier zerstört.
Stand: 30.06.2026
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Die Tigermückensaison beginnt!
Da sie rund ums Haus in Wasseransammlungen ihre Eier ablegt und nicht im Auwald oder in Bachläufen brütet, heißt es für alle Bürger:
Alle offenen Wasserbehältnisse abdichten oder wöchentlich Wasserbehältnisse ausleeren!
Tigermückenlarven entwickeln sich in Wasserbehältnissen; feuchte Erde genügt ihnen nicht.
Deshalb: Wasserbehälter wöchentlich auf die Wiese oder Erdboden ausleeren (nicht in einen Gully!), dann vertrocknen die Larven und die Belästigung durch Tigermücken kann reduziert werden.
Zögern Sie nicht, der KABS e.V. eine Tigermücken-Verdachtsmeldung zukommen zu lassen: https://www.kabsev.de/stichts/tigermuecke-melden/
Kommunale Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage e.V.
www.kabsev.de | info(@)kabsev.de | 06232 99095 0
Georg-Peter-Süß-Straße 3 | 67346 Speyer
Stand: 13.04.2026





