Regionalplan
Regionalplan Teilfortschreibung Freiflächen-Photovoltaik (FFPV)
Teilfortschreibung des Regionalplans Hochrhein – Bodensee
Der Regionalverband Hochrhein-Bodensee, der für das Gebiet des Landkreises Lörrach zuständig ist, schreibt seinen Regionalplan fort. Im Rahmen der regionalen Planungsoffensive Erneuerbare Energien finden die beiden Teilfortschreibungen Freiflächen-Photovoltaik (FFPV) und Windenergie statt. Für die jeweilige Sicherung von Flächen werden darin Vorranggebiete festgelegt. Für FFPV sollen nach § 21 KSG BW mindestens 0,2 % der Regionsflächen ausgewiesen werden. Die Teilfortschreibung FFPV sieht darüberhinausgehend ein Flächenziel von 0,5 % vor.
Stellungnahme der Gemeinde Eimeldingen
Vorgesehene Festlegungen
Auf der Fläche der Gemeinde Eimeldingen sind drei Vorranggebiete für Freiflächen-Photovoltaikanlagen zur Festlegung vorgesehen (siehe Anlage):
VRG 10: Gewann Stockacker im Nordosten
VRG 11: Gewanne Schlüchte und Eulenspiegel im Westen
VRG 12: Gewanne See-Rain und Rebacker im Süden parallel zur Autobahn A 98
Die ausgewiesenen Vorranggebiete sind als Ziele der Raumordnung im Sinne der Anpassung an die übergeordnete Planung in der kommunalen Bauleitplanung zu beachten. Die Planung anderer Nutzungen, die diesen Zielen entgegenstehen, wären damit ausgeschlossen. Derzeit bestehen keine Verfahrenserleichterungen bei der Entwicklung von FFPV-Flächen innerhalb der ausgewiesenen Vorrangflächen im Sinne einer weitgehenden Privilegierung. Für die Entwicklung von FFPV sind Flächen im Flächennutzungsplan darzustellen und daraus Bebauungspläne zu entwickeln.
Betroffenheiten im Einzelnen
Die festgelegten Vorranggebiete auf der Fläche der Gemeinde Eimeldingen umfassen in der Summe 19 ha, was etwa 5,3 % der Gemeindefläche entspricht (siehe dazu auch die Karte in der Anlage). Damit sind in Eimeldingen Vorranggebiete in einer zehnfachen Größenordnung wie im Durchschnitt vorgesehen. Die Gemeinde soll also eine unverhältnismäßig große Fläche für die Nutzung von FFPV bereitstellen.
Vorranggebiet 10
Die etwa 4,5 ha große Fläche im Gewann Stockacker liegt vollumfänglich in der landwirtschaftlichen Vorrangflur. Dies bildet nach den Planungskriterien des Regionalverbands ein Rückstellkriterium, welches eine gesonderte Betrachtung erfordert. Durch seine Lage auf der Rheinterrasse verfügt Eimeldingen über landwirtschaftlich sehr hochwertige Böden (ausschließlich Wertstufe 1 oder 2), die teilweise auch für Intensiv- oder Sonderkulturen genutzt werden. Auf der Fläche des Vorranggebiets 10 wird aktuell Mais angebaut. Langfristig wäre hier eine Doppelnutzung als Agri-PV-Fläche denkbar. Dies sollte jedoch unabhängig von der Festlegung als Vorranggebiet Solar möglich sein.
Außerdem besteht die Vermutung, dass die Fläche innerhalb einer Kaltluftschneise liegt, was ergänzend geprüft werden sollte.
Des Weiteren grenzt das Vorranggebiet direkt an den Siedlungsbereich an, wodurch zusätzliche Konflikte ausgelöst werden können. Zum einen können die angrenzenden Wohngebiete durch eine mögliche Blendwirkung beeinträchtigt werden, zum anderen wird der Bereich am Siedlungsrand intensiv für Naherholungszwecke genutzt, weshalb die Gemeinde die Herausnahme dieses Vorranggebiets anregt.
Vorranggebiet 11
Das Vorranggebiet 11 umfasst 7,5 ha landwirtschaftliche Flächen, verteilt auf zwei etwa gleich große Teilflächen südlich der Rheinstraße (K6326). Der westliche Teil grenzt direkt an den Siedlungsbereich vom Ortsteil Märkt der Stadt Weil am Rhein an und ist vom östlichen Teil durch eine Waldfläche abgetrennt, die sich noch weiter nach Südosten erstreckt. Dieser Wald ist die einzige Waldfläche in der Gemeinde Eimeldingen. Der gesamte Bereich zwischen Siedlungsrand im Osten, Rheinstraße im Norden und der Gemarkungsgrenze zu Märkt im Süden und Westen wird intensiv für die Naherholung genutzt und sollte als Freifläche ohne bauliche Anlagen erhalten bleiben, auch als Puffer zwischen den beiden Siedlungsflächen Eimeldingen und Märkt.
Ergänzend kommt hinzu, dass auf der östlichen Teilfläche mehre Streuobstbäume kartiert wurden. Hier wäre zu prüfen, ob es sich um einen nach § 33a NatSchG BW geschützten Streuobstbestand handelt. Für diesen Fall wäre eine Umwandlung in eine andere Nutzungsart wie beispielsweise FFPV nur dann möglich, wenn das öffentliche Interesse daran deutlich stärker zu bewerten wäre als an der Erhaltung des Streuobstbestandes. Dies wäre bei Erfüllen des Flächenziels außerhalb dieser Fläche voraussichtlich zu verneinen.
Aufgrund der besonderen Lage soll diese Fläche als zusammenhängender Freiraum geschützt werden, weshalb die Gemeinde eine Herausnahme dieses Vorranggebiets auf der Teilfortschreibung wünscht.
Vorranggebiet 12
Die insgesamt 7 ha große Fläche befindet sich südlich des Siedlungskörpers und wird im Süden durch die Autobahn A 98 und im Osten durch die Bahntrasse begrenzt. Im westlichen Teil ist bereits eine FFPV-Anlage realisiert. Im Anschluss daran gibt es Richtung Osten noch Erweiterungsmöglichkeiten von etwa 0,5 ha. Die daran angrenzende Grünlandfläche ist als „Flachland-Mähwiese Nr. 1 östlich der Alten Basler Straße“ als FFH-Mähwiese/Offenland-Biotop kartiert. Mit einer Größe von knapp unter 1 ha gilt das Schutzgebiet nach dem Anforderungskatalog des Regionalverbands als Rückstellkriterium mit planerischer Restriktion/Vorsorge. Hinzu kommen noch zahlreiche in diesem Bereich vorhandene Streuobstbäume. Auch hier wäre zu prüfen, ob es sich um einen nach § 33a NatSchG BW geschützten Streuobstbestand handelt. In diesen Fall gälten die oben ausgeführten Einschränkungen.
Der östlich an die FFH-Mähwiese angrenzende Teilbereich bis zur Bahnlinie im Westen erstreckt sich zwischen der A98 und dem Siedlungsbereich auf einer Fläche von etwa 3 ha. Auch hier ist gegebenenfalls eine FFH-Mähwiese zu berücksichtigen. Ebenso sollte zum Siedlungsbereich ein ausreichender Abstand eingehalten werden. Unter Berücksichtigung dieser beiden Aspekte ergibt sich eine mögliche zusätzliche Erweiterungsfläche für FFPV von etwa 1,9 ha.
Die Gemeinde schlägt daher eine Verkleinerung des Vorranggebiets 12 um gut ein Drittel auf insgesamt 4,3 ha vor.
Fazit und Vorschlag
Generell unterstützt die Gemeinde Eimeldingen die Ausweisung von Vorranggebieten für FFPV. Bereits 2021 wurde mit dem Bebauungsplan „Solarpark an der A 98“ die planungsrechtliche Grundlage für den Betrieb einer FFPV-Anlage auf einer Fläche von gut 1 ha geschaffen. Diese Fläche wurde inzwischen auf Grundlage der Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB auf eine Größe von 1,9 ha erweitert und ist bereits als Teil des Vorranggebiets Solar 12 vom Regionalverband berücksichtigt. Daran schließen sich nach Osten zwei Teilbereiche an, die als mögliche Erweiterungsflächen mit in das Vorranggebiet aufgenommen werden können. In der Summe ergäbe sich somit ein Vorranggebiet von 4,3 ha. Dies entspräche einem Anteil von 1,21 % an der gesamten Gemeindefläche und würde damit das vom Regionalplan vorgesehene Flächenziel von 0,5 % auf ihrer Gemeindefläche mehr als verdoppeln. Zudem wurde diese Fläche bereits 2022 in der „Unternehmensunabhängigen Interkommunalen Wärmeplanung“ des Landkreises Lörrach (UIWP-LÖ) als geeignet eingestuft. Darüberhinausgehende Flächenfestlegungen von Vorranggebieten für FFPV lehnt die Gemeinde aus mehreren Gründen ab:
Bei den Vorranggebieten Nr. 10 und 11 sowie Teile des Vorranggebiets Nr. 12 bestehen die genannten Nutzungskonflikte. Daneben wurden die Flächen der Vorranggebiete Nr. 10 und 11 in der UIWP-LÖ nicht als potenziell geeignet eingestuft. Daher beabsichtigt die Gemeinde, zukünftig FFPV-Flächen dort auszuweisen, wo keine oder geringere Nutzungskonflikte bestehen und die Umsetzungswahrscheinlichkeit am größten ist. Da bislang im Außenbereich keine generelle Privilegierung für FFPV besteht, kann die Gemeinde die Flächenauswahl aktuell durch die kommunale Bauleitplanung steuern. Perspektivisch ist jedoch eine Änderung des § 35 Abs. 1 BauGB für FFPV-Anlagen analog zur Privilegierung der Windenergieanlagen denkbar. In diesem Fall würde die Steuerungsmöglichkeit der Gemeinden entfallen. Um einen solchen Zustand zu vermeiden, zielt die Gemeinde auf eine Anpassung der Vorranggebiete auf die genannte Fläche ab.
Mit der Flächenreduktion der Vorranggebiete Solar auf 4,3 ha kann die Gemeinde Eimeldingen ihre kommunale Planungshoheit für die Ausweisung von FFPV-Flächen langfristig sichern und gleichzeitig einen deutlich überproportionalen Beitrag zum Flächenziel der Regionalplan Teilfortschreibung FFPV leisten.

