1. Änderung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften "Kleingartenanlage"
1. Änderung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften "Kleingartenanlage"
Gemeinde Eimeldingen
Öffentliche Bekanntmachung
1. Änderung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften
„Kleingartenanlage“
im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
Formelle Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Eimeldingen hat am 07.11.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Kleingartenanlage“ und der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen.
Für das Verfahren wurde gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Planbereich umfasst das Flurstück Nr. 3294/1. Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 08.04.2024. Der Planbereich wird im folgenden Kartenausschnitt dargestellt: siehe oben rechts
Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung und artenschutzrechtlicher Einschätzung sowie mit dem Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung vom
13.11.2024 – 12.12.2024
unter folgender Adresse auf der Homepage der Gemeinde Eimeldingen veröffentlicht:
https://www.eimeldingen.de/startseite dort Leben & Wohnen – Offenlagen
Zusätzlich werden die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Eimeldingen, Hauptstraße 25, 79591 Eimeldingen während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch an die Stadtbau Lörrach (mail@stadtbau-loerrach.de) oder an die Gemeinde Eimeldingen (gemeinde@eimeldingen.de) übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Eimeldingen abgegeben werden.
Gemeinde Eimeldingen, Rathaus, Hauptstraße 25, 79591 Eimeldingen
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers/der Verfasserin zweckmäßig. Hilfreich ist gegebenenfalls eine genaue Bezeichnung betroffener Grundstücke.
Gemäß § 4b BauGB ist die Stadtbau Lörrach mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Für eingehende Stellungnahmen weisen wir auf die Datenschutzbestimmungen gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hin. Das Ergebnis der Behandlung der Anregungen wird dem Einwender/der Einwenderin mitgeteilt. Die Angabe der Anschrift des Verfassers/der Verfasserin wird ausschließlich hierfür verwendet. Weitere Informationen gemäß Art. 13 DSGVO finden Sie auf der Homepage der Stadtbau Lörrach www.stadtbau-loerrach.de/de/Datenschutz.
Eimeldingen, 12.11.2024
Oliver Friebolin, Bürgermeister
Anlagen
- Artenschutzrechtliche Einschätzung 1. Änderung Kleingärten Eimeldingen 2024 10 11
- 06_241015_BP_Kleingartenanlage_Begr .
- 05_241015_BP_Kleingartenanlage_OBV
- 04_241015_BP_Kleingartenanlage_TF
- 03_241010_BP_Kleingartenanlage_ZT
- 02_241015_BP_Kleingartenanlage_Satzung