Dienstleistung

Plakatieren

Gemäß § 16 Abs. 1 Straßengesetz erhalten Antragsteller/innen, vorbehaltlich der Genehmigung durch den Grundstückseigentümer und in jederzeit widerruflicher Weise, die Erlaubnis für eine Veranstaltung 4 Werbetafeln im Verkehrsraum der Gemeinde Eimeldingen aufzustellen / anzubringen.
Bedingungen, Auflagen und Hinweise:
 
1.   
a)        Die Werbetafeln sind sturmsicher anzubringen/aufzustellen.
 
b)        Die Werbetafeln sind mit je einem der beiliegenden Aufkleber als Kennzeichnung ihrer Genehmigung zu versehen. Nicht gekennzeichnete Plakate werden kostenpflichtig entfernt.
 
c)        Bis zum Ablauf der Genehmigungsfrist sind alle Werbetafeln wieder zu entfernen. Bei der Abnahme ist das verwendete Befestigungsmaterial rückstandslos zu entfernen. Zwischenzeitlich unansehnlich gewordene Tafeln sind zu entfernen.
 
2.         
a)       Die Werbetafeln dürfen die Sicht an Straßeneinmündungen und Kreuzungen und die Wirkung amtlicher Verkehrszeichen nicht beeinträchtigen.
 
 b)      Vor allem dürfen die Werbetafeln nicht an Fußgängerüberwegen,
            Fußgängerfurten, Verkehrszeichenträgern, lackierten Masten von Straßenlaternen und Lichtzeichenanlagen sowie auf Verkehrsinseln oder Fahrbahnteilern angebracht / aufgestellt werden. Auf  Radwegen sowie gemeinsamen Geh- und Radwegen ist eine Mindesthöhe von 2,30 m (Plakatunterkante) einzuhalten.
 
3.        
Verantwortlich für die Anbringung / Aufstellung der Plakate ist der Antragsteller. Er haftet für jegliche Schäden, die durch die Aufstellung der Werbetafeln entstehen.
 
4.        
Die Plakate sind auf Verlangen des Bürgermeisteramtes oder auf Weisung von Polizeibeamten unverzüglich zu entfernen.
 
Wenn Auflagen nicht beachtet oder Plakate nach Ablauf der Genehmigungsfrist nicht beseitigt wurden, dürfen die Plakate kostenpflichtig entfernt werden.
Die/ der Verantwortliche muss neben der Kostenersatzforderung dann auch noch mit einem Bußgeldverfahren rechnen.
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Mitarbeiter
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Team
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Verfahrensablauf
Schriftlicher Antrag bei der Gemeinde.
Einreichung mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
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Erforderliche Unterlagen
Schriftlicher Antrag mit Angabe von:
-Veranstaltung
-Veranstaltungsort
-Werbezeitraum
-Veranstalter
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Frist/Dauer
Der Werbezeitraum beginnt normalerweise zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
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Kosten/Leistung
Die Genehmigungsgebühr pro angefangene Werbewoche beträgt 10,--€.
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Rechtsgrundlage
Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Eimeldingen vom 20.12.2001
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Zugehörigkeit zu