Mit Beginn des Jahres 2022 können sich Kundinnen und Kunden mit ihrem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion arbeitslos melden. Dieser neue eService ist ein weiteres modernes digitales Angebot und macht ein persönliches Erscheinen für die Arbeitslosmeldung nicht mehr zwingend erforderlich.
Der Zutritt gilt mit 3G-Beschränkung. D.h., die Gemeindeverwaltung muss vor Eintritt den Impf-, Genesen- bzw. Teststatus inkl. einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen.