Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan und den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften
"Malzholzweg" im beschleunigten Verfahren nach §13b BauGB
Öffentliche Auslegung
des Entwurfes zum Bebauungsplan und
den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften
„Malzholzweg“
im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Eimeldingen hat am 27.04.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes „Malzholzweg“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung mit Umweltbericht nach § 2 (4) BauGB wird gemäß § 13a (2) Nr. 1 BauGB abgesehen.
Das ca. 1,22 ha große Plangebiet liegt im Norden der Gemeinde Eimeldingen westlich der B3 – Flurstücke Nr. 3025, 3026/1 sowie Nr. 3027 (Teil Wegegrundstück) – und wird begrenzt: im Norden durch die freie Landschaft mit landwirtschaftlichen Flächen, im Nordosten durch den Malzholzweg mit anschließender Gewerbe- und Mischgebietsnutzung, im Südosten durch Wohnnutzung und im Süden durch den Mühlbach sowie im Südwesten durch landwirtschaftliche Flächen und im Anschluss durch die Bahntrasse.
Der Geltungsbereich ist im folgenden – genordeten und nicht maßstäblichen – Kartenaus-schnitt dargestellt:
Ziel des Bebauungsplanes ist die Entwicklung eines Baugebietes mit Baugrundstücken für Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser im Anschluss an das bestehende Wohngebiet im Südosten und das bestehende Gewerbegebiet im Nordosten.
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften wird mit der gemeinsamen Begründung sowie der Fachgutachten (Umweltbeitrag einschließlich spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung und Ausgleichskonzept, Schalltechnische Untersuchung, geotechnische und umwelttechnische Erkundung, Erschließungs- und Entwässerungskonzept) in der Zeit vom
17. Mai 2023 bis einschließlich 23. Juni 2023 (Auslegungsfrist)
im Rathaus Eimeldingen, Hauptstraße 25, 79591 Eimeldingen, Sitzungszimmer während der üblichen Dienststunden zu Jedermanns (m/w/d) Einsicht öffentlich ausgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass die DIN-Vorschriften, auf die in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird, bei der Verwaltungsstelle, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden kann, zur Einsicht bereitgehalten werden.
Alle Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde unter:
www.eimeldingen.de
- TOP-Themen oder
- Rathaus - Bürgerservice A-Z - Offenlagen
eingesehen werden.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Verwaltung der Gemeinde Eimeldingen, Hauptstraße 25, 79591 Eimeldingen, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers (m/w/d) zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Eimeldingen, den 9. Mai 2023
Oliver Friebolin
Bürgermeister
Anlagen
umweltbezogene Stellungnahmen Malzholzweg FB
Bebauungsvorschriften Malzholzweg OF
Geotechnisches Gutachten Malzholzweg OF