Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen
Dorfstraße wird in Teilbereichen zur Einbahnstraße vom 03.07.2023 bis 18.08.2023 erklärt
10.05.2023
Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen gem. §46 Abs. 1 Nr. 8 der STVO
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
Die Gemeindestraße "Dorfstraße" wird vom Kreuzungsbereich Bundesstraße B3 / Dorfstraße ab Höhe des Anwesen Dorfstr. Nr. 1 bis in den Kreuzungsbereich Binzener Straße / Rebenstraße / Dorfstraße auf Höhe des Anwesens Dorfstraße Nr. 27 vom 03.07.2023 bis 18.08.2023 zur Einbahnstraße erklärt
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Ihre Gemeindeverwaltung