Aktuell

Gewässerbegehungen/Gewässerschauen/Hochwasservorsorge an allen Oberflächengewässern im Landkreis Lörrach


Der LANDKREIS LÖRRACH informiert:

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Wassergesetz/Baden-Württemberg sieht vor:
Dass der Träger der Unterhaltungslast regelmäßig, mindestens alle 5 Jahre, nach vorheriger Unterrichtung der zuständigen Wasserbehörde die Gewässer einschließlich ihrer Ufer und des für den Hochwasserschutz und die ökologische Funktion des Gewässers erforderlichen Umfelds besichtigt. 

Dies bedeutet für die Kommunen, dass alle Oberflächengewässer 2. Ordnung innerhalb von 5 Jahren regelmäßig zu besichtigen / kontrollieren sind.

Hier hat auch der einzelne Bürger für die Kommune, insbesondere für das Gewässer einen hilfreichen Beitrag zu leisten:

Folgende Materialien, Geräte und sonstige sachlichen Gegenstände sind unmittelbar am Ufer, hinter der Böschungsuferoberkante zu entfernen:
Holzlager/aufgeschichtetes Holz, Silageballen (Die Kunststoffballen dürfen seit 2010 nur noch auf einem befestigtem Untergrund gelagert werden), Erdauffüllungen, Gerätschaften, Geräteschuppen, z. Teil Müll, Kompost- und auch Misthaufen. Weidezäune im direkten Uferbereich sind zu entfernen, gegebenenfalls zurückzuversetzen. Pro Zaunanlage ist am Gewässer max. eine Tränke-Stelle für die Tiere zulässig.

Eine Wasserentnahme am Gewässer ist nur mit der Gießkanne zulässig, keinesfalls mittels Pumpe und Schlauch.

Wir machen hier den Bürger darauf aufmerksam, dass vor genannte Gegenstände Außerorts an den Gewässern nur in einem Abstand von mind. 10 m ab Uferböschungsoberkante gelagert werden dürfen. Innerorts gilt der 5 m Abstand ab der Gewässerböschungsoberkante.

Dort, wo am Uferbereich wiederkehrend Überschwemmungen stattfinden sind die oben aufgezählten Gegenstände umgehend zu entfernen. Diese gelagerten Dinge können an der nächsten gelegenen Brücke oder Durchlass für Verklausungen / Verstopfungen sorgen. Das Hochwasser kann nicht mehr kontrolliert abfließen und sorgt dadurch aufgrund des Rückstaus zustandsbedingt für Überschwemmungen, die teilweise enorm große Schäden verursachen. 

Wir bitten an dieser Stelle alle Bürger um Mithilfe ihren Beitrag zur Hochwasservorsorge und zum Schutz der Gewässerufer/Gewässerrandstreifen zu leisten.   

Dort wo sich Neophytenbestände (insbesondere der Japanknöterich) befinden, sind wir aktuell in 3 Pilotprojekten u. a. auch im Biosphärengebiet des Südschwarzwaldes unterwegs. Zusammen mit den Gemeinden / den Bauhöfen und den Bürgern arbeiten wir nach wie vor an langfristigen Lösungen, auf den Gewässerrandstreifen den Knöterich im Bestand so klein wie möglich zu halten. Die Ufernahen Bestände sind deshalb jährlich zu regulieren.        

Landratsamt Lörrach

Umwelt
Im Entenbad 11 bis 13
79541 Lörrach

    

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