Aktuell

Energiesparmaßnahmen der Gemeinde Eimeldingen


Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.10.2022 folgende Maßnahmen beschlossen und sollen zeitnah umgesetzt werden:

Die nachfolgend vorgeschlagenen Maßnahmen in öffentlichen Einrichtungen und bei der Straßenbeleuchtung sollen der angespannten Gasversorgungslage entgegenwirken sowie die auf die Gemeinde möglicherweise zukommenden Preissteigerungen und Energieknappheit beim Strom möglichst abfedern. Die Dauer der Maßnahmen ist zunächst auf zwei Heizperioden begrenzt. Bei allen Maßnahmen wird darauf geachtet, dass die Sicherheits-, technischen- und Gesundheitsaspekte gewährleistet sind. Die Vorschläge sind nicht als abschließend anzusehen. Es ist durchaus möglich, dass diese in den nächsten Wochen um weitere Maßnahmen ergänzt werden und je nach Lage neu beurteilt und dann evtl. weitergehende Maßnahmen ergriffen werden müssen. Diverse kleinere Maßnahmen sind bereits umgesetzt.

  • 1.    Kurzfristige Maßnahmen
  • 1.1    Absenkung der Raumtemperaturen gemäß neuer Energieeinsparverordnung in Arbeits- (Büro)räumen auf 19°C, alle übrigen öffentlichen Nichtwohngebäude Absenkung auf gesetzliche Mindesttemperaturen (Arbeitsstättenverordnung/-richtlinien), z. B. Reblandhalle Sportbetrieb 16°C, Vereinsraum bei Nutzung 19°C, Fahrzeughalle FW-Gerätehaus 16°C, Einsegnungshalle bei Nutzung 19°C.
  • 1.2    Nichtbeheizung von Gemeinschaftsflächen, die nicht dem Aufenthalt von Personen dienen in öffentlichen Nichtwohngebäuden, d. h. Treppenhaus, Flur, Eingangsbereiche, Lagerräume etc. Keine Gemeinschaftsflächen sind Toiletten, Duschen, Umkleiden etc.
  • 1.3    Zentrale Steuerung der Raumtemperaturen durch Heizventile in der Flüchtlingsunterkunft und Einstellung auf Mindesttemperaturen.
  • 1.4    Verbot der Nutzung von Elektroradiatoren (Heizung) bzw. anderweitigen gebäudetechnischen Systemen, mit denen die festgelegte Raumtemperatur umgangen werden kann in allen kommunalen Gebäuden (auch in der Flüchtlingsunterkunft).
  • 1.5    Ausschließliche Bereitstellung von Kaltwasser an Handwaschbecken, Ausnahme Kindergärten. Abschalten der Durchlauferhitzer für Handwaschbecken.
  • 1.6    Keine Neuvermietung bzw. Überlassung von vermietbaren Räumen an Dritte in der Heizperiode, betrifft insbesondere der Reblandhalle für Veranstaltungen. Bereits eingegangene vertragliche Verpflichtungen werden erfüllt. Ausnahme: Überlassung ohne Heizung und ohne Warmwasser möglich!
  • 1.6.1 Bürgerveranstaltung anstelle Neujahrsempfang in heizungsfreier Periode im Frühjahr/Sommer 2023.
  • 1.6.2 Schließung der öffentlichen Einrichtungen an Brückentagen und zwischen den Feiertagen (Kindergarten, VGS, Reblandhalle): 24.12.2022 – 08.1.2023, Rathaus vom 24.12. bis 31.12.2022 mit Herunterfahren der Temperaturen.
  • 1.7    Start Heizbetrieb, wenn die Tagesmitteltemperaturen der letzten fünf Tage unter 15°C liegen oder wenn die vorgegebene Raumtemperatur bei Nutzungsbeginn in mehreren Räumen um mehr als 2 Grad unterschritten wird (gemäß Empfehlungen Deutscher Städtetag).
  • 1.7.1 In der Übergangszeit (Frühjahr und Herbst) eingeschränkter Heizbetrieb, z.B. am Nachmittag Beheizung einstellen. Maßnahme in Prüfung.
  • 1.8    Sensibilisierung Personal zum Energiesparen.
  • 1.9    Abschaltung der atmosphärischen Beleuchtung Entenkreisel.
  • 1.9.1 Austausch der Leuchtmittel im Gewerbegebiet „Reutacker“ und Wohngebiet „Alte Säge“, Einsatz von LED-Leuchtmittel.
  • 1.9.2 Reduzierung der Leuchtleistung ab Einschaltzeitpunkt und Nachtabschaltung Straßenbeleuchtung von 23:30 – 5:30 Uhr (dort, wo technisch möglich) mit Ausnahme derjenigen Leuchten, die aus polizeilichen Gründen (Abwehr von Gefahren) oder der Verkehrssicherheit durchbrennen müssen.
  • 1.9.3 Überprüfung der Beleuchtung in allen Gebäuden der Gemeinde und Ersatz durch LED-Leuchtmittel sofern möglich.
  • 1.9.4 Reduzierung Weihnachtsbeleuchtung auf 3 Standorte (ZOB, Alter Ortskern und Eimeldingen „West“), Die Beleuchtung hängt bis auf eine Ausnahme (Eimeldingen West) am Stromnetz der Straßenbeleuchtung.