Verkehrsrechtliche Anordnung zum Stellen eines Trumdrehkrans
in der Jurastraße auf Höhe des Anwesens Nr. 10
12.10.2022
Anordnung einer Verkehrsbeschränkung zur
Durchführung von Arbeiten im Straßenraum gemäß
§ 45 Abs. 1 StVO und §44 Abs. 1 Satz 1 StVO
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
für die Gemeindestraße Jurastraße wird auf Höhe des Anwesens Nr. 10 zum Stellen eines Turmdrehkrans eine halbseitige Sperrung der Fahrbahn angeordnet.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Ihre Gemeindeverwaltung