Aktuell

Verkehrsrechtliche Anordnung zum Stellen eines Trumdrehkrans
in der Jurastraße auf Höhe des Anwesens Nr. 10


Anordnung einer Verkehrsbeschränkung zur
Durchführung von Arbeiten im Straßenraum gemäß
§ 45 Abs. 1 StVO und §44 Abs. 1 Satz 1 StVO

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

für die Gemeindestraße Jurastraße wird auf Höhe des Anwesens Nr. 10 zum Stellen eines Turmdrehkrans eine halbseitige Sperrung der Fahrbahn angeordnet.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Ihre Gemeindeverwaltung