Aktuell

Umsetzung Lärmaktionsplan


Umsetzung Lärmaktionsplan

Am 30.07.2020 wurde in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats der gesetzlich vorgeschriebene Lärmaktionsplan für die Gemeinde beschlossen.

Dieser sieht die Einführung einer ganztätigen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h auf der B 3 vor, welche sich ab der Höhe des Gebäudes Im Entenschwumm 6 bis zur Höhe des Gebäudes Malzholzweg 24 über eine Länge von rund 1,3 km erstreckt.

Die Straßenverkehrsbehörde hat am 14.06.2021 die Verkehrsrechtliche Anordnung zur Umsetzung des Lärmaktionsplans für den Bereich der B 3 erteilt und die Beschilderung am 07.07.2021 umgesetzt.

Die Gemeinde Eimeldingen erwartet, dass die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der B 3 eine spürbare Entlastung der Anwohner und Erhöhung der Verkehrssicherheit bewirken.

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Anlagen

Lärmaktionsplan Endversion Juli 2020