Aktuell

Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 19.01.2021: Nachfolgende Regelungsinhalte wurden u. a. vereinbart:


Die bisherigen Beschränkungen bleiben in Kraft und werden bis zum 14.02.2021 verlängert.
  • Private Zusammenkünfte (Nr. 2): Diese sind weiterhin im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
  • Maskenpflicht (Nr. 3): Die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften wird verbindlich auf eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken konkretisiert.
  • Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen (Nr. 5): Der Beschluss vom 13.12. wird ebenfalls bis zum 15. Februar verlängert. Demnach werden Schulen grundsätzlich geschlossen bzw. wird die Präsenzpflicht aufgehoben. Es wird  eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten wird analog verfahren.
  • Herr Ministerpräsident Kretschmann hat in seiner Presseansprache angekündigt, dass eine vorsichtige Öffnung von Kitas und Grundschulen ab 01.02.2021 für Baden-Württemberg angestrebt wird, wenn die Entwicklung der Infektionszahlen dies zulässt. Nächste Woche (KW 4) soll hierüber beraten werden. Das Kultusministerium hat den Auftrag erhalten, Konzepte für eine mögliche Öffnung zu erarbeiten.
  • Gottesdienste (Nr. 7): Religiöse Veranstaltungen in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
    o   Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt,
    o   es gilt Maskenpflicht auch am Platz,
    o   der Gemeindegesang ist untersagt,
    o   Zusammenkünfte mit mehr als 10 Teilnehmern wurden beim zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage zuvor angezeigt.
  • Arbeiten im Homeoffice (Nr. 8): Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird eine Verordnung erlassen, wonach Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es nach ihrer eingehenden Prüfung zulassen. Dort, wo Präsenz am Arbeitsplatz weiter erforderlich ist, muss für Arbeitsbereiche auf engem Raum im Rahmen der Umsetzung der COVID19-Arbeitsschutzstandards weiterhin die Belegung von Räumen reduziert werden oder es sind ohne ausreichende Abstände medizinische Masken einzusetzen, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.
Ergänzender Hinweis: Am Donnerstag findet auch im Land ein sog. Homeoffice-Gipfel statt. Der Gemeindetag wird in diesem Rahmen verdeutlichen, dass die kommunalen Arbeitgeber sehr verantwortlich mit der aktuellen Situation umgehen. Zugleich muss aber auch die besondere kommunale Aufgabenstellung als funktionsrelevant für das gesellschaftliche Leben und die diesbezüglichen Notwendigkeiten für persönliche Kontakte (z.B. Sterbefälle, Beantragung von Personalausweisen u.ä.) sowie der regelmäßig vorkommenden Umgang mit sensiblen und personenbezogenen Daten berücksichtigt werden, wodurch der Ermöglichung von Homeoffice gewisse Grenzen gesetzt sind.
  • Impfstoff (Nr. 10): Bund und Länder bitten die EU-Kommission in den Verhandlungen mit Pfizer / BioNtech schnellstmöglich Klarheit und Sicherheit für die weiteren Lieferungen und Lieferdaten bis mindestens zum Ende des ersten Quartals zu schaffen.
  • Unterstützung Gesundheitsämter (Nr. 12): Die Länder werden – wo notwendig – die personellen Kapazitäten der Gesundheitsämter jetzt so verstärken, dass eine Kontaktnachverfolgung mindestens bis zu einer 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner flächendeckend gewährleistet werden kann. Der Bund unterstützt die Länder dabei durch eine gemeinsame Initiative, bei der Studierende auf das System SORMAS geschult werden und für die bevorstehenden Semesterferien von Mitte Februar bis Mitte April gewonnen werden sollen, die Kontaktnachverfolgung zu unterstützen.
  • Überbrückungshilfen (Nr. 14):  Die Überbrückungshilfe III des Bundes nochmals verbessert. Für den besonders betroffenen Einzelhandel werden die handelsrechtlichen Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt.
 
Den vollständigen Beschluss finden Sie unten zum Download und mehr unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bund-laender-beschluss-1841048.

Die Maßnahmen sollen zeitnah in den Bundesländern umgesetzt werden. Sobald es zu einzelnen Verschriftlichungen der o. g. Regelungen in Baden Württemberg kommt, werden wir Sie in gewohnter Weise schnellstmöglich unterrichten.
Alle Maßnahmen, die auf diesen gemeinsamen Beschlüssen beruhen, sollen zunächst befristet bis zum 14. Februar 2021 gelten. Bund und Länder werden rechtzeitig vor dem Auslaufen der Maßnahmen zusammenkommen, um über das Vorgehen nach dem 14. Februar zu beraten.
 

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