Aktuell

Aussetzung der Gebühren für den Monat April 2020
für Kindergärten sowie Schulkindbetreuungen




Alle mussten in der vergangenen Woche in kürzester Zeit eine Betreuung für Ihre Kinder organisieren. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis für die notwendigen Maßnahmen im Rahmen der Eindämmung des Coronavirus. In den vergangenen Tagen erhielten wir Anfragen zum Umgang mit den Kindergarten- bzw. Betreuungsgebühren sowie ggf. eine Essensgeld in Bezug auf die aktuelle Schließung der Einrichtungen.

Die Verbandsgemeinden Binzen, Eimeldingen, Rümmingen und Schallbach mit kommunalen Kindergärten bzw. einer Schulkindbetreuung (Hort, Verlässliche Grundschule, Kernzeitbetreuung) haben sich auf Empfehlung des Landes Baden-Württemberg dazu entschieden, den Einzug der Kindergarten- bzw. Betreuungsgebühren sowie das Essensgeld für den Monat April 2020 zunächst auszusetzen um auch Sie in dieser wirtschaftlich schwierigen Situation kurzfristig zu entlasten.

Eine abschließende Entscheidung über die Erhebung der Kindergartengebühren ist mit der Aussetzung des Gebühreneinzugs für den Monat April 2020 nicht verbunden. Die Schließung der Kindergärten und der Schulkindbetreuung erfolgte auf Anweisung des Landes Baden-Württemberg, so dass eine Übernahme der Einnahmeausfälle durch die Betreuungsgebühren durch das Land Baden-Württemberg aktuell geprüft wird. Die Entscheidung, ob die Kindergartenbeiträge für die Zeit der Schließung der Einrichtung erhoben werden, treffen die Verbandsgemeinden zu einem späteren Zeitpunkt nach der Entscheidung des Landes über eine Erstattung der Einnahmeausfälle in Abstimmung mit dem jeweiligen Gemeinderat.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern eine gute Zeit und bleiben Sie gesund.