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Gemeinderatsbericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 17.12.2019


Gemeinderatsbericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 17.12.2019
 
TOP 3, Bauantrag: Lager mit Überdachung und Bürocontainer, Reutackerstr. 38, Flst.-Nr. 3548
 
Einstimmiger Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zur Errichtung eines Lagers mit Überdachung und Bürocontainer und der beantragten Befreiung zur Überschreitung des Baufensters um 2,50 Meter auf Flst.-Nr. 3548, Reutackerstr. 38 auf der Grundlage des B-Plan „Reutacker III“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zu.
 
 
TOP 4, Bauantrag: Errichtung Containeranlage für Fahrrad-/Pedelec-Werkstatt, Am Bahnhof 4, Flst.-Nr. 3395
 
Einstimmiger Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zur Errichtung einer Containeranlage für Fahrrad-/Pedelec-Werkstatt auf Flst.-Nr. 3395, Am Bahnhof 4 auf der Grundlage des B-Plan „Rebacker“ vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zu.
 
 
TOP 5, Gebührenkalkulation Abwasser Eimeldingen für den Zeitraum 2020 – 2022
- Beschluss über die Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr
 
Einstimmiger Beschluss:
1.         Der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 09.12.2019 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebühren­sätze vorgele­gen. Die Gemeinde erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung und wählt als Gebührenmaßstab den gesplitteten Maßstab, bei dem die Kosten nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden. Der Schmutzwasseranteil wird nach dem Frischwassermaßstab bemessen. Der Niederschlagswasseranteil wird nach den angeschlossenen überbauten und darüber hinaus befestigten (versiegelten) Flächen berücksichtigt.
2.         Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation vom 01.01.2020 bis 31.12.2022 wird zugestimmt.
3.         Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Ab­schreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff. 14) wird ausdrücklich zugestimmt.
4.         Der Straßenentwässerungsanteil wird, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen angesetzt:
Aus den Betriebskosten:
Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken         13,5 %
Regenwasserkanäle                                                                                            27,0 %
Kläranlage                                                                                                              2,1 %
Aus den kalkulatorischen Kosten:
Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler und Regenüberlaufbecken         24,0 %
Regenwasserkanäle                                                                                            50,0 %
5.         Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen auf die Schmutzwasserbeseitigung (SW) und Niederschlagswasserbeseitigung (NW) aufgeteilt:
Aufteilung der Betriebskosten:                                                       SW                    NW
Mischwasserkanäle                                                                   50,0 %               50,0 %
Schmutzwasserkanäle                                                             100,0 %                 0,0 %
Regenwasserkanäle                                                                    0,0 %             100,0 %
Zuleitungssammler                                                                     50,0 %               50,0 %
Regenüberlaufbecken                                                             50,0 %               50,0 %
Kläranlagen                                                                                95,2 %                 4,8 %
 
 
Aufteilung der kalkulatorischen Kosten:                                       SW                    NW
Mischwasserkanäle                                                                   64,4 %               35,6 %
Schmutzwasserkanäle                                                             100,0 %                 0,0 %
Regenwasserkanäle                                                                    0,0 %             100,0 %
Zuleitungssammler                                                                     64,4 %               35,6 %
Regenüberlaufbecken                                                             64,4 %               35,6 %
 
6.         Im Schmutzwasserbereich besteht aus dem Bemessungszeitraum 2014 bis 2016 noch eine ausgleichspflichtige Kostenüberdeckung in Höhe von 129.380 €. Diese Überdeckung soll in die vorliegende Kalkulation der Schmutzwassergebühr eingestellt und dadurch vollständig ausgeglichen werden.
Im Niederschlagswasserbereich ergab sich im Bemessungszeitraum 2014 bis 2016 eine ausgleichspflichtige Kostenüberdeckung in Höhe von 97.113 €.  Diese Überdeckung soll in die vorliegende Kalkulation der Niederschlagswassergebühr eingestellt und dadurch vollständig ausgeglichen werden.
7.         Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2022 wie folgt festgesetzt:
Schmutzwassergebühr                                             1,69 €/m³
Niederschlagswassergebühr                                   0,61 €/m²
 
 
TOP 6, Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung mit der Anpassung der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren
 
Einstimmiger Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung Artikel 1 §42 der Gemeinde Eimeldingen zu.
 
 
TOP 7, Reinigungs- und Hausmeistertätigkeiten im neuen Rathaus
- Vertragsanpassung
 
Einstimmiger Beschluss:
Die Unterhaltsreinigung für das neue Rathaus, Hauptstr. 25, werden ab dem 01.01.2020 auf der Grundlage des Angebots vom 02.12.2019 an die Firma Hausmeisterdienste Dreiländereck, Lörrach, zum Angebotspreis von 1.000,79 Euro/Monat (brutto) vergeben.
 
TOP 8, Annahmen von Spenden
 
Einstimmiger Beschluss:
Folgende Spenden werden vom Gemeinderat angenommen:
 
Die Geldspende der Firma Oskar Vogel GmbH + Co. KG in Höhe von 500,- € für die Kindergärten in Eimeldingen wird angenommen.
 
Die Geldspende der Firma Oskar Vogel GmbH + Co. KG in Höhe von 1000,- € für die Freiwillige Feuerwehr in Eimeldingen wird angenommen.
 
Die Geldspende der Landmetzgerei Senn in Höhe von 100,- € für den Seniorenmittagstisch in Eimeldingen wird angenommen.
 
Die Spende des Friseurgeschäftes Renate Abele in Höhe von 300,-- € für den Seniorenmittagstisch in Eimeldingen wird angenommen.
 
Die Geldspende der Familie Oliver und Petra Friebolin in Höhe von 100,- € für die Jugendfeuerwehr in Eimeldingen wird angenommen.
 
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