Dienstleistung

Wohnraumförderung - Förderung von Wohnungseigentümergemeinschaften beantragen

Wohnungseigentümergemeinschaften können eine Förderung für folgende Vorhaben erhalten:

  • energetische Sanierung
  • altersgerechter Umbau ihres Gebäudebestandes
  • Nutzung erneuerbarer Energien

Die Förderung erfolgt in Form einer Verbandsfinanzierung durch - zeitlich begrenzt zinslose - Darlehen sowie teilweise durch Zuschüsse. Eine Kombination mit Zuwendungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder eine Doppelförderung sind ausgeschlossen.

Außerdem wird durch die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) der Zugang zum Finanzierungsangebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) "Erneuerbare Energien - Standard" ermöglicht.

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zuständige Stelle

die Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)

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Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Förderung sind vor allem:

  • Die Anforderungen des entsprechenden Finanzierungsangebots der KfW müssen erfüllt sein.
  • Es ist ein Eigenkapital von 10 Prozent der Kosten der förderfähigen Maßnahme erforderlich.
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Verfahrensablauf

Als Verwalter oder Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft müssen Sie die Förderung bei der L-Bank beantragen. Den Antragsvordruck 9026 erhalten Sie über das Portal der Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank).

Bei der L-Bank erhalten Sie unter der Telefonnummer 0721/150-1760 auch weitere Auskünfte und Beratung zu Ihrem konkreten Vorhaben.

Achtung: Mit dem Vorhaben darf erst nach der schriftlichen Förderzusage der L-Bank begonnen werden. Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn führt zur Ablehnung der Förderung, außer die zuständige Stelle stimmt diesem zu.

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Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag müssen Sie einige Unterlagen beifügen. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf dem Antragsvordruck 9026 auf der Homepage der L-Bank.

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Frist/Dauer

Es besteht keine Antragsfrist.

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Kosten/Leistung

Für die Beratung und Antragstellung fallen keine Kosten an.

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Rechtsgrundlage
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Vertiefende Informationen